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Sie können eine Schweizer Gesellschaft besitzen, ohne in der Schweiz zu wohnen. Die Gesellschaft braucht trotzdem lokale Präsenz: einen erreichbaren Direktor, einen Sitz, Bücher und ein Dossier, das eine Bank vervollständigen kann.
Sie können eine Schweizer Gesellschaft besitzen, ohne in der Schweiz zu wohnen. Die Gesellschaft braucht trotzdem lokale Präsenz: einen erreichbaren Direktor, einen Sitz, Bücher und ein Dossier, das eine Bank vervollständigen kann.
Vieles lässt sich aus der Ferne vorbereiten. Gründung, Register und Bank folgen dem Schweizer Verfahren und dem Schweizer Tempo. Eine Zahl von Tagen als Versprechen nennen wir nicht.
Die Aufenthaltsbewilligung ist eine eigene migrationsrechtliche Sache. Die Einsetzung eines Wohnsitzdirektors gewährt keine.