Gesellschaftsservices
GmbH oder AG, Sitz, Wohnsitzdirektor und laufende Gesellschaftsadministration — für Eigentümer, die in der Schweiz oder anderswo leben.
Sie können eine Schweizer Gesellschaft besitzen, ohne im Land zu wohnen. Die Gesellschaft braucht dennoch eine Person mit dem erforderlichen Wohnsitz in der Schweiz und Zeichnungsberechtigung. Wir richten diesen Teil der Struktur ein und führen die weitere Betreuung.
Was der Markt manchmal Nominee nennt, ist für uns ein Wohnsitzdirektor: im Handelsregister, mit echten Pflichten. Sie bleiben Eigentümer. Der Direktor leiht keinen Namen und verschwindet nicht.
Eigentum ist ohne Wohnsitz möglich. Präsenz für die Gesellschaft ist es nicht. Die Bank beurteilt Struktur, Eigentümer und Geschäftsprofil selbst. Wir bereiten das Dossier vor und koordinieren den Prozess. Wir garantieren nicht, dass ein Konto eröffnet wird.
Aussagen zum Schweizer Gesellschaftsrecht sollten vor einer Entscheidung mit einem Schweizer Anwalt bestätigt werden.