Fragen

Fragen zu Gesellschaft, Wohnsitzdirektor und Treuhand in der Schweiz

Brauche ich einen Wohnsitzdirektor?

Gründen Sie eine Schweizer GmbH oder AG, braucht die Gesellschaft in der Regel mindestens eine Person, die in der Schweiz erreichbar ist und zeichnen darf. Das ist der übliche Grund, einen Wohnsitzdirektor einzusetzen.

Kann ich eine Schweizer Gesellschaft gründen, wenn ich im Ausland lebe?

Ja. Eigentum setzt keinen Umzug voraus. Die Gesellschaft braucht trotzdem lokale Präsenz: einen Direktor, einen Sitz, Bücher und ein Dossier, das eine Bank vervollständigen kann.

Worin unterscheidet sich ein Wohnsitzdirektor von einem Nominee?

Ein dokumentierter Wohnsitzdirektor hat Pflichten und ist erreichbar. Ein Nominee, der das Dossier nie liest, ist ein Haftungsrisiko. Wir machen das Erstere.

Erscheint mein Name im Register?

Der Name des Direktors ist öffentlich. Aktionäre einer AG stehen dort nicht; GmbH-Gesellschafter über einem Schwellenwert schon. Die Bank kennt den wirtschaftlich Berechtigten in jedem Fall.

Kennt die Bank den wirtschaftlich Berechtigten?

Ja. Wirtschaftlich Berechtigte werden der Bank offengelegt. Anonymität bieten wir nicht.

Kann eine GmbH oder AG aus der Ferne gegründet werden?

Vieles lässt sich remote vorbereiten. Gründung, Register und Bank folgen dem Schweizer Verfahren und dem Schweizer Tempo.

Wie lange dauert die Gründung?

Das hängt vom Dossier, vom Kanton und von der Bank ab. Eine Zahl von Tagen als Versprechen nennen wir nicht.

Garantieren Sie ein Bankkonto?

Nein. Wir koordinieren mit der Bank. Die Bank entscheidet.

Was umfasst Treuhand?

Buchhaltung, Steuerkoordination, MWST, Lohn, Gesellschaftsdokumente und den Kalender, den die Behörden tatsächlich verwenden.

Sind Sie ein von der FINMA beaufsichtigter Trustee?

Nein. Gewöhnliche Schweizer Treuhand und von der FINMA beaufsichtigte Trustee-Dienstleistungen sind verschiedene Regime. Brauchen Sie einen Partner mit der entsprechenden Bewilligung, sagen wir das und ziehen ihn bei.

Helfen Sie bei der Aufenthaltsbewilligung?

Wir erwirken keine Bewilligungen. Der Migrationsanwalt bleibt Anwalt. Umzug und Concierge können daneben laufen; es ist nicht dieselbe Leistung.

Lassen sich Gesellschaftsarbeit und Concierge verbinden?

Ja. Das ist der Sinn einer Ansprechperson: die Gesellschaft und das Leben darum im selben Büro.

Arbeiten Sie mit russischsprachigen Klienten?

Ja. Koordination auf Deutsch, Englisch und Russisch ist möglich. Mit Behörden arbeiten wir auf Deutsch und Französisch.

Was brauchen Sie am Anfang?

Eine kurze Beschreibung der Situation. Identität, Herkunft der Mittel und Struktur folgen. Senden Sie keine Pässe über das Formular auf der Website.

Mit wem arbeiten Sie nicht?

Mit Dossiers, die den wirtschaftlich Berechtigten verbergen sollen, mit unerklärtem Vermögen, mit Sanktionsrisiken, die wir nicht klären können, und mit der Anweisung, Ungelesenes zu unterschreiben.

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